Kindergräber
-
Kindergräber sind Grabstätten für verstorbene Kinder unter 5 Jahren.
-
Es sind Erdbestattungen.
- Ruhezeit 25 Jahre
- Nutzungszeit 25 Jahre
- Die Gräber haben die Maße 1,20 m x 0,60 m und werden der Reihe nach belegt.
- Die Lage kann nicht ausgesucht werden.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.
Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.