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Maintal-Pass

Antragstellung, Geltungsbereich und Gültigkeit

 

Der Maintalpass wird nur auf Antrag im Stadtladen (Bürgerservice) ausgestellt.

Zur Prüfung der Voraussetzungen sind dem Antrag Einkommensnachweise und der Nachweis über die Höhe der Miete bzw. der aktuelle Bescheid des KCA beizufügen.

 

Der Pass wird nur für Einzelpersonen ausgestellt und ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres mit einem Lichtbild zu versehen.

Der Pass hat ausschließlich im Stadtgebiet Maintal Gültigkeit.

 

Die Gültigkeitsdauer des Maintal-Passes beträgt 1 Jahr. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Voraussetzungen weiter bestehen.

Es kann auch eine kürzere Gültigkeitsdauer festgelegt werden, wenn schon bei der Antragsstellung erkennbar ist, dass die Voraussetzungen zur Ausgabe des Maintal-Passes wegfallen werden.

 

Personenkreis und Einkommensgrenze

 

Anspruchsberechtigt sind Menschen, die in Maintal mit 1. Wohnsitz gemeldet sind, sich tatsächlich hier aufhalten und über ein geringes Einkommen verfügen.

 

Die Einkommensgrenze für die Ausgabe des Maintal-Passes ergibt sich aus der Anwendung des § 85 SGB XII.

 

Vergünstigungen durch den Maintalpass

 

für Minderjährige:

  • Einzelfahrten zum Kindertarif der Preisstufe 1 auf den Linien des Stadtverkehrs Maintal innerhalb des Stadtgebietes (MKK 22 - außer an Sonn- und Feiertagen - und HU 23 bis HU 28 (an allen Betriebstagen) sowie den Ruftaxilinien bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres).
  • Benutzung der Linien des Stadtverkehrs Maintal (MKK 22 – außer an Sonn-und Feiertagen – und MKK 23 bis MKK 28 (an allen Betriebstagen) zum Erwachsenentarif der Preisstufe 1 ab Beginn des 15. Lebensjahres). Ein Preisnachlass ist nur bei Fahrten von und nach Bischofsheim erhältlich, weil die Fahrten innerhalb der Stadtteile Dörnigheim, Hochstadt und Wachenbuchen bereits zum günstigsten Tarif der Preisstufe 1 möglich sind.

  • Inanspruchnahme der Ermäßigung bei städtischen Kulturveranstaltungen:

    • Ermäßigung von 1 € für das Maintalbad

    • Ermäßigung von 1 € für das Kino vor Ort

    • Ermäßigung von 1 € für das Kindertheater

    • 20% Ermäßigung - max. 2,50 € - bei Tagesfahrten der städtischen Jugendzentren

    • Gebührenfreie Benutzung der Stadtbücherei

 

Die nachfolgenden Ermäßigungen werden nur dann gewährt, wenn kein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) besteht. Als Nachweis ist der Ablehnungsbescheid vorzulegen.

  • Übernahme von Kursgebühren der Volkshochschule und Mitgliedsbeiträgen in Sport-und Kulturvereinen, die im Maintaler Vereinsverzeichnis stehen, bis zu einem Höchstbetrag von 40,-€ jährlich
  • Kostenübernahme für die städtischen Ferienspiele bis zu einer Höhe von 40 € im Jahr, wenn das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Paket) ausgeschöpft ist

 

für Volljährige:

  • Ermäßigungen im Stadtbusverkehr - Erwachsenentarif Preisstufe 1 von und nach Bischofsheim (innerhalb der Stadtteile Dörnigheim, Hochstadt und Wachenbuchen ist die Fahrt bereits zum günstigsten Tarif der Preisstufe 1 möglich)

  • Inanspruchnahme der Ermäßigung bei städtischen Kulturveranstaltungen

  • Erstattung von 50% des Eintrittspreises bei Sonderveranstaltungen der Volksbühne Maintal (bei freiem Kartenverkauf)

  • Erstattung von Kursgebühren der Volkshochschule Hanau/MKK bis zu einem Höchstbetrag von 40,--€ jährlich

  • Ermäßigter Eintritt von 1 € für das Maintalbad

  • Ermäßigung von 1 € für das Kino vor Ort

  • Ermäßigung von 1 € für das Kindertheater

  • Gebührenfreie Benutzung der Stadtbücherei 

  • Inanspruchnahme der Maintaler Tafel und des TextilShops der Bürgerhilfe Maintal

 

für Schwerbehinderte:

  • Schwerbehinderten die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, werden die Kosten der Wertmarke, die zur unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr im Sinne des § 61Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes berechtigt, erstattet.

  • Bei der Antragstellung für den Maintal-Pass ist der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.

     

Wurde eine Leistung aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen ermäßigt, so kann keine weitere Ermäßigung für die gleiche Leistung auf der Grundlage dieser Richtlinie gewährt werden.

 

 

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