Anforderung zur Gestaltung von Vorgärten
Ideen und Ziele "GRÜN statt GRAU"
Ein Vorgarten ist der Eingangsbereich eines Grundstücks und die Kontaktzone zwischen dem Gebäude und der Straße. Vorgärten sehen sehr unterschiedlich aus. Die Gestaltung der Vorgärten hat vielfältige Auswirkungen. So ist der Vorgarten ein unverzichtbarer Faktor für Grün und Lebensqualität in der Stadt. Stein-, Kies- und Schottergärten stehen dem entgegen.
Gestaltung und Aufenthaltsqualität
Der Vorgarten ist die Visitenkarte eines Hauses. Gleichzeitig ist der Vorgarten ein unverzichtbares Gestaltungsinstrument für den öffentlichen Raum. Ein Straßenzug wird optisch aufgewertet durch Bäume, Sträucher und Grünflächen. Die Farben im Wechsel der Jahreszeiten tragen zu Wohlbefinden und Lebensqualität wesentlich mehr bei, als eine einheitliche, stets graue Fläche.
Natur und Umwelt
Die mit heimischen Pflanzen gestalteten Vorgärten bieten Tieren und insbesondere Insekten einen Lebensraum, Nistmöglichkeiten und Nahrung. Pflanzen und Insekten sind überlebenswichtig für den Menschen, denn nur mit Insekten ist unsere gewohnte Vielfalt an Obst und Gemüse möglich.
Stadtklima
Versiegelte Flächen wirken sich negativ auf das Mikroklima aus, da Stein- oder Betonflächen Wärme speichern und abstrahlen, während Pflanzen den Boden beschatten, die Temperatur senken und für Verdunstungskühle sorgen. Sie filtern Staub, nehmen Kohlendioxyd auf, spenden Sauerstoff, verbessern den Wasserhaushalt und dienen somit der Gesundheit aller Bürger*innen. Mit Blick auf den Klimawandel und Extremwetterereignisse kommt jedem Quadratmeter unversiegeltem und begrüntem Boden große Bedeutung zu, da dieser Regenwasser versickern lässt. Ein Überfluten von öffentlichen Verkehrsflächen und Privatgrundstücken durch abfließendes Regenwasser wird verhindert.
Rechtliche Grundlagen
Stellplatz- und Ablösesatzung (Stadt Maintal)
Vorgaben für alle Grundstücke im Stadtgebiet
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§ 6 Absatz 10
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maximal 50 % der Vorgartenfläche darf mit Zufahrten, Zuwegungen und Stellplätzen versiegelt werden
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mindestens 50 % der Vorgartenfläche muss gärtnerisch angelegt und bepflanzt werden
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Stein-, Kies- oder Schottergärten sowie das flächendeckende Aufschütten von Rindenmulch und Hackschnitzeln sowie das Einbringen von Folienabdeckungen ist nicht zulässig
Bebauungspläne (Stadt Maintal)
Vorgaben für Grundstücke mit Bebauungsplan
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§ 9 Absatz 1 Nr. 20 und 25a Baugesetzbuch
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Auf Grundlage des Baugesetzbuches kann festgesetzt werden, das Stein-, Kies- oder Schottergärten unzulässig sind
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z. B. geschehen im Bebauungsplan für das Neubaugebiet Eichenheege, ehemaliger Sportplatz
Hessische Bauordnung (Land Hessen)
Vorgaben für alle Grundstücke im Stadtgebiet
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§ 8 Absatz 1
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Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden
Vorschläge und Hilfestellungen
Kosten und Zeitaufwand
Für die immer wiederholten Argumente, dass ein begrünter Vorgarten mehr Arbeits- und Zeitaufwand bedeutet, kann darauf verwiesen werden, dass es Pflanzen und Bodendecker gibt, die kaum mehr Fürsorge, als eine versiegelte Fläche benötigen.
Zu hohe Kosten als Gegenargument für die gewünschte Begrünung vorzubringen, ist nicht richtig. Es gibt Wildblumen, die nur gesät werden müssen, Bodendecker, die auch als Ableger übernommen werden können, sich selbst aussäende, wenig anspruchsvolle Pflanzen, wie z. B. Stockrosen.
Artenreich und Pflegeleicht
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Immergrüne Bodendecker sind die Basis und verhindern unerwünschten Bewuchs. Im Schatten gedeihen z. B. Haselnuss, Efeu und Waldmeister
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Zur Unterstützung von Insekten eignet sich Totholz, das zudem sehr pflegeleicht ist
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Zwiebelpflanzen blühen im Frühling und Herbst
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Sträucher und Stauden setzen farbige Akzente und bieten mit Beeren und Blüten Vögeln und Insekten Nahrung. Für trockene, sonnige Standorte eignen sich z. B. Polsterdost oder Storchschnabel. Im Schatten fühlt sich z. B. die Ackelei wohl
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Hauswände, Zäune, Müllbehälter können mit Kletterpflanzen und Spalierobst begrünt werden
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Rasen sollen aus einer bunten Mischung von Wildblumen und Wildgräsern gesät werden
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Ein Baum verschönert den Vorgarten, die gesamte Straße und schützt vor großer Hitze im Sommer
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Unvermeidbares Pflaster soll breite Fugen zur Versickerung aufweisen, die ebenfalls als Basis für kleine Gräser und Pflanzen dienen können
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Informationsmaterial
Flyer "Anforderungen zur Gestaltung von Vorgärten"
Flyer "Anforderungen zur Gestaltung von Einfriedungen"
Kontakt
Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung
Frau Kannengießer
Tel.: 06181 400 440
E-Mail: