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Grabmaße und Grabmale

 

Grabmaße

 

Auf der Grundlage der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Stadt Maintal

in der Fassung vom 01.01.2009 sind folgende Maße zu beachten:

 

Maße der Erdreihengräber:

für Kinder bis zu 5 Jahren:                Länge: 1,20 m             Breite: 0,60 m

für Personen über 5 Jahren:              Länge: 2,10 m             Breite: 0,90 m

 

Maße der Erdwahlgräber:

Jede Wahlgrabstelle hat folgende Maße:

Länge: 2,10                Breite: 1,00 m

 

Maße der Urnenreihen-/Urnenrasenreihengräber:

Länge: 0,50 m             Breite: 0,50 m

 

Maße der Urnenwahlgräber:

1-stellig:          Länge: 0,50 m             Breite: 0,50 m

2-stellig:          Länge: 0,50 m             Breite: 1,00 m

3-stellig:          Länge: 0,75 m             Breite: 1,00 m

4-stellig:          Länge: 1,00 m             Breite: 1,00

 

Maße der Grabmale

 

Sie möchten ein Grabmal errichten lassen?

Bitte beauftragen Sie dafür einen Steinmetz Ihrer Wahl.

Der Grabmalantrag wird über den Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung eingereicht.

Die Genehmigungsgebühr beträgt 80,00 Euro.

 

Auf der Grundlage der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Stadt Maintal

in der Fassung vom 01.01.2009 sind folgende Maße zu beachten:

Erdreihengräber

für Kinder bis zu 5 Jahren:    

1) stehende Grabmale:         

Höhe:                          0,60 m bis 0,80 m

Breite:                         bis 0,45 m

Mindeststärke:            0,14 m

 

2) liegende Grabmale:          

Breite:                         bis 0,35 m

Höchstlänge:              0,40 m

Mindeststärke:            0,14 m

 

für Personen über 5 Jahren:             

1) stehende Grabmale:         

Höhe:                          bis 1,20 m

Breite:                         bis 0,60 m

Mindeststärke:            0,14 m

 

2) liegende Grabmale:          

Breite:                         bis 0,60 m

Höchstlänge:              0,70 m

Mindeststärke:            0,14 m

Erdwahlgräber

1) stehende Grabmale:

  • bei 1-stelligen Wahlgräber:               

Höhe:                          1,00 m bis 1,30 m

Breite:                         bis 0,60 m

Mindeststärke:            0,14 m

  • bei 2- und mehrstelligen Wahlgräber sind auch folgende Maße zulässig:                                 

Höhe:                          0,80 m bis 1,20 m

Breite:                         bis 1,40 m

Mindeststärke:            0,14 m

 

2) liegende Grabmale:

  • bei 1-stelligen Wahlgräber:               

Breite:                         bis 0,60 m

Länge:                        bis 0,90 m

Mindeststärke:            0,14 m

  • bei 2-stelligen Wahlgräber:               

Breite:                         bis 1,00 m

Länge:                        bis 1,20 m

Mindeststärke:            0,14 m

  •  bei mehr als zweistelligen Wahlgräber:                                     

Breite:                         bis 1,20 m

Länge:                        bis 1,20 m

Mindeststärke:            0,14 m

Urnenreihengräber

1) stehende Grabmale:             

Grundriss max. 0,35 m x 0,35 m

Höhe: bis 0,90 m

 

2) liegende Grabmale:               

Größe: 0,50 m x 0,50 m

Höhe der Hinterkante: 0,14 m

Urnenwahlgräber

1) stehende Grabmale mit quadratischem oder rundem Grundriss:                                           

max. 0,40 m x 0,40 m

Höhe: 0,80 m bis 1,20 m

 

2) liegende Grabmale mit quadratischem Grundriss:                                                                 

bis 1,00 m x 1,00 m

Mindesthöhe: 0,14 m

Rasenreihengräber

Grabplatte:                 

Breite:                         0,50 m

Höchstlänge:              0,50 m

Mindeststärke:            0,12 m

 

Die Grabplatten müssen mit der Grasnarbe oberflächengleich sein.

 

 

 

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an:

 

Fr. Schwarz    06181 400-414

Fr. Handt         06181 400-409

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