Denkmalschutz
Warum gibt es Denkmalschutz?
Durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Denkmalschutz wird gewährleistet, dass historische Gebäude geschützt und erhalten werden müssen. Dadurch bewahrt sich Deutschland viele wichtige historisch-kulturelle Zeitzeugen und eine architektonische Vielfalt.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Denkmalschutz?
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wirken im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit das Land, die Gemeinden, die Gemeindeverbände, Ehrenamtliche in der Denkmalpflege sowie Eigentümerinnen, Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer von Kulturdenkmälern zusammen.
Das Hessisches Denkmalschutzgesetz ► HDSchG ist die Rechtsgrundlage.
Was ist ein Baudenkmal?
Als Baudenkmal wird ein Gebäude bezeichnet, welches aufgrund der architektonischen Bauweise und des Alters eine wichtige kulturelle, wissenschaftliche oder künstlerische Bedeutung hat.
So kann das Baudenkmal zum Beispiel die traditionsreiche Geschichte einer Siedlung oder Stadt widerspiegeln oder es steht für historische Produktions- und Arbeitsverhältnisse einer Region.
Jedes anerkannte Baudenkmal wird dazu in regionalen Denkmallisten geführt.
Was ist eine denkmalgeschützte Gesamtanlage?
Neben einzelnen Bauwerken werden auch Gesamtanlagen geschützt, deren Erscheinungsbild zu erhalten ein besonderes öffentliches Interesse darstellt. Das betrifft vor allem Straßen-, Platz- und Ortsbilder.
Auf den folgenden Plänen sind die jeweiligen Geltungsbereiche der Gesamtanlagen in Dörnigheim, Bischofsheim, Hochstadt und Wachenbuchen eingetragen. Befindet sich ein Gebäude innerhalb dieses Bereiches, gilt es als denkmalgeschützt.
Ist mein Gebäude ein Denkmal?
Diese Frage können Sie klären, indem Sie entweder das Gebäude auf der ► Denkmalliste oder innerhalb der ► Gesamtanlage Maintal verorten können.
Was muss ich machen, wenn ich ein Denkmal besitze?
Sollte Ihr Gebäude als Denkmal eingestuft sein, bedeutet das strenge Auflagen hinsichtlich der Sanierungen oder baulichen Veränderungen, aber auch Kostenersparnis durch Steuervorteile. ► Hinweise
Hausbesitzer dürfen nur mit Genehmigungen Denkmäler sanieren, verändern oder umbauen. So gilt bei einer Sanierung zum Beispiel, dass der Besitzer das historische Gesamtbild erhalten muss. Dies bezieht auch Materialien, Farben und eingesetzte Technik mit ein.
In Maintal ist in der ► Satzung über die „Gestaltung baulicher Anlagen in den historischen Ortskernen der Stadtteile Dörnigheim, Hochstadt und Wachenbuchen“ alles geregelt. Darin gibt es klare Vorgaben zu den Hauptbauteilen, wie z. B. Dächern und Fassaden. Es werden sämtliche Gestaltungselemente definiert und Aussagen zu Materialien, Proportionen und Technik gegeben.
Bei Baumaßnahmen, für die Sie sowieso eine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie einen Bauantrag bei der ► Unteren Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises einreichen. Die Bauaufsichtsbehörde beteiligt dann die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
Benötigen Sie keine baurechtliche Genehmigung, weil Sie z. B. nur die Fenster erneuern möchten, müssen Sie die denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde direkt beantragen. Das Formular finden sie ► hier
Für alle Fragen bezüglich Genehmigungsfähigkeit im Denkmalschutz
wenden Sie sich auch gerne an das örtliche Stadtplanungsamt in Maintal.
Kontakt
Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung
Frau Kannengießer
Tel.: 06181 - 400 440
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