Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Abfallwirtschaft
Bodenschutz - Altlasten
Ab wann brauche ich eine Altlastenauskunft?
- Ab einem Eingriff von 40 cm in den Boden wird eine Altlastenauskunft benötigt. Auch dann, wenn z.B. nur Stützfundamente gestellt werden sollen.
Wer ist für die Baulast zuständig?
- Hierfür ist die Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises zuständig.
Wann brauche ich einer Auskunft/ eine Freistellungsbescheinigung zu Kampfmitteln?
- Diese sind bei Baumaßnahmen grundsächlich abzufragen. Auch wenn das Grundstück bereits bebaut wurde und nun der Gartenbereich nachverdichtend bebaut werden soll, ist die Auskunft zu beantragen.
Was beinhaltet eine Auskunft?
- Es ist eine historische Auswertung von Luftbildern, alten Berichten und sonstiger Informationen.
Wo muss ich sie beantragen, wie lange dauert die Auskunft und was kostet sie?
- Eine Freistellungsbescheinigung muss beim Regierungspräsidium Darmstadt Kampfmittelräumdienst, 64278 Darmstadt, Tel.: 06151/120 (Zentrale), der Durchwahl -126501 oder per Mail () beantragt werden. Sie kostet ca. 70 € und kann je nach Andrang zwischen 1 Woche und länger als ein Monat dauern.
Muss ich immer wieder nach dieser Auskunft fragen?
- Nein, wurde sie einmal für ein Grundstück beantragt und liegt sie einmal vor, wird diese bei der Stadt gespeichert/hinterlegt.
Lärmschutz / Immissionsschutz
Was tun bei nächtlicher Ruhestörung?
- In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Polizei (Tel. 06181 43020) oder an die Ordnungspolizei (Tel. 06181 400 263).
Was tun bei Nachbarschaftslärm durch z.B. Maschinen wie Wärmepumpen, etc. oder Gewerbelärm, bzw. bei Geruchsbelästigung?
- In diesem Fall muss ein sogenanntes Lärm-Protokoll/ Geruchsprotokoll erstellt werden. Das Protokoll muss folgende Inhalte aufweisen:
Datum |
Uhrzeit |
Art des Lärms/Geruchs |
Intensität (wie lange?) |
Wetterverhältnisse |
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Das Protokoll sollte mindestens für 3 Wochen geführt werden. Mit diesem Protokoll wenden Sie sich dann an Herrn Krach vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Main-Kinzig-Kreises, Tel. 06051 8515653.
Was tun bei Straßenverkehrslärm durch die BAB 66?
- Die Verantwortung liegt bei der Autobahn GmbH. Die Stadt Maintal fördert jedoch Maßnahmen zur Lärmreduzierung und steht mit den Beteiligten im Dialog.
Was tun bei Fluglärm?
- Unmittelbare Maßnahmen gegen Fluglärm sind nicht möglich. Der oder die Beschwerdeführer*in sollte beim Regierungspräsidium Darmstadt den Fall melden, damit die Erkenntnisse in das fortlaufende Projekt Lärmaktionsplan Hessen mit einfließen kann. Zudem wird das weitere Vorgehen mit der oder dem Beschwerdeführer*in abgestimmt. Messwerte bezüglich des Luftverkehrslärms in Maintal sind auf der Homepage des deutschen Fluglärmdienstes einsehbar.
Wie ist der Ausbaustand des 5G Mobilfunks in Maintal?
- Bisher sind keine Ausbaumaßnahmen in Hochstadt und Dörnigheim bekannt. Der Sachstand in den Stadtteilen Bischofsheim und Wachenbuchen ist nicht abschließend geklärt.
Ist 5G gesundheitsgefährdend?
- Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz sowie der Bundesnetzagentur besteht keine Gefahr für die Gesundheit. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz.
Werden die Grenzwerte für Mobilfunkt eingehalten?
- Die Messwerte können auf der Seite der Bundesnetzagentur eingesehen werden.
Naturschutz - Artenschutz - Landschaftsplanung - Landschaftsschutzgebiete
Ich habe ein Hornissen-/Wespennest im Haus/im Garten. Was kann ich tun?
- Diese Tiere sind gesetzlich geschützt. Demnach ist eine Entfernung der Nester nur nach Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises zulässig. Zudem muss ein professioneller Schädlingsbekämpfer oder Wespenberater eingeschaltet werden.
Wann ist Brut- und Setzzeit?
- Vom 01. März bis zum 30. September ist die Brut- und Setzzeit. Geregelt wird sie im § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. In diesem Zeitraum sind Eingriffe in Grünbestände (Baumfällungen, Radikalschnitt von Hecken, etc.) nicht erlaubt.
Wo in Maintal darf man seinen Grünschnitt verbrennen?
- Grundsätzlich sollte Grünschnitt zu einen der 4 Abfallsammelstellen gefahren werden. Dort können Sie Grünschnitt kostenlos abgeben. Nähere Infos finden Sie in dem Flyer unter Abfallwirtschaft - Verbrennen von Grünschnitt. Im Falle dessen, dass die Abfuhr nicht möglich ist, können Sie die Karte mit den Stellen, wo das Verbrennen erlaubt ist, unter Landschaftsplanung/-schutzgebiete einsehen.
Stehen Misteln unter Naturschutz, bzw. dürfen diese herausgeschnitten werden?
- Misteln dürfen herausgeschnitten werden. Lediglich der gewerbliche Handel/Verkauf von Misteln ist verboten.
Was kann ich tun bei Fledermäusen, Schwalbennestern, Spechtlöchern in Fassadendämmung, Rabenvögel und deren Nester an einem Gebäude und an gebäudenahen Bäumen?
- Auch diese Tiere sind gesetzlich geschützt. Es besteht ein Tötungsverbot. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises. Ein eigenmächtiges Entfernen der Nester kann zu hohen Strafen führen.
Was ist ein FFH-Gebiet und wo finde ich sie?
- Siehe hierzu die Seite FFH-Gebiete.
Was ist ein Landschaftsschutzgebiet und wo finde ich sie?
- Siehe hierzu die Seite Landschaftsplanung und -schutzgebiete.
Was ist die "Rote Liste"?
- Die Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sind Verzeichnisse von Artengruppen, in denen die Arten nach dem Grad ihrer Gefährdung eingetragen sind. Sie dokumentieren die Überlebens- bzw. Aussterbewahrscheinlichkeit von Arten in einem bestimmten Gebiet. Diese Gefährdungskataloge unterscheiden nach abgestuften Gefährdungskategorien:
· ausgestorben oder verschollen (Kategorie 0) |
· vom Aussterben bedroht (Kategorie 1) |
· stark gefährdet (Kategorie 2) oder |
· gefährdet (Kategorie 3) |
· Gefährdung unbekannten Ausmaßes (Kategorie G) |
· Extrem selten (Kategorie R) |
Ca. alle 10 Jahre werden die Listen aktualisiert.
Naturschutzgebiete in Maintal
- Siehe hierzu die Seite Natur- und Artenschutz.
Darf ich auf meinem Grundstück im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Holz lagern?
- Unter bestimmten Voraussetzungen. Diese können hier nachgelesen werden.
Darf ich auf meinem Grundstück Bienen halten?
- Das Aufstellen von Bienenstöcken ist generell erlaubt. Allerdings dürfen keine baulichen Anlagen (Überdachungen, Hütten, etc.) gebaut werden. Ist das Grundstück von der Stadt Maintal gepachtet, muss dies mit dem Fachdienst Kommunale Liegenschaften abgesprochen werden. Eine Mitgliedschaft in einem Imkerverein ist nötig.
Wasser - Abwasser - Grundwasser - Gewässerschutz
Ich bin Bauherr*in/Architekt*in und möchte einen Antrag auf Grundwasserhaltung in einer Baugrube beantragen. Was ist zu tun?
- Hierzu muss bei der Unteren Wasserbehörde des Main-Kinzig-Kreises ein Antrag gestellt werden. Von uns erhalten Sie ein Infoblatt über die Vorgabe der Stadt Maintal. Nach Genehmigung der Unteren Wasserbehörde erhalten Sie auch von der Stadt Maintal eine Einleitegenehmigung.
Was muss ich tun, wenn ich in meinem Garten einen Grundwasserbrunnen bohren möchte?
- Auch hier müssen Sie sich an die Untere Wasserbehörde des Main-Kinzig-Kreises wenden. Dort ist eine Anzeige, bzw. ein Antrag zu stellen. Jedoch gibt es im Stadtgebiet Flächen mit Grundwassernutzungsverboten. Auf diesen Flächen ist der Bau von Grundwasserbrunnen
verboten.
Ich möchte einen Antrag stellen auf Rückerstattung von Abwassergebühren für die Nutzung von Trinkwasser als Gartenwasser, auch bekannt als "Gartenwasserzähler". Was muss ich tun?
- Hiermit wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Steuern der Stadt Maintal: .
Wie ist der Härtegrad des Trinkwassers? - Mein Wasser riecht/schmeckt nach Chlor. - Ich möchte eine Trinkwasseranalyse
- Mit diesen Fragen wenden Sie sich bitte an die Maintal Werke (MWG).
Liegt mein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet des Mains?
- Infos finden Sie auf den Plänen der Überschwemmungsgebiete des Mains auf unserer Homepage unter "Wasser und Abwasser".
Liegt mein Grundstück in einem Trinkwasserschutzgebiet?
- Infos finden Sie auf der Wasserschutzgebietskarte auf unserer Homepage unter "Wasser und Abwasser".
Wo finde ich die Hochwasserstände vom Main?
- Wenden Sie sich hierzu bitte an die Untere Wasserbehörde des Main-Kinzig-Kreises.
Wo gibt es die Grundwasserstände und die Grundwassermessstellen?
- Infos finden Sie auf unserer Homepage unter "Grundwassermessstellen". Auch finden Sie auch vom Landesgrundwasserdienst auf der Homepage des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).
Wo liegt der Kanal/Kanalhausanschluss vor meinem Grundstück? Woher bekomme ich einen Kanalplan?
- Wenden Sie sich bitte mit diesem Anliegen an der Eigenbetrieb Betriebshof der Stadt Maintal an den
Fachdienst Tiefbau
Berliner Straße 31
63477 Maintal
Tel.: 06181 400 462
E-Mail: