Hunde in Maintal
Ein Hund gilt als der beste Freund des Menschen. Er ist ein treuer Begleiter im Alltag, Spielgefährte und vierbeiniges Familienmitglied. Einen Hund zu halten, schenkt Freude und bedeutet zugleich viel Verantwortung und Fürsorge.
Wer "auf den Hund gekommen ist", befasst sich mit vielen neuen Fragen. Deshalb geben wir gerne ausführlich Auskunft über die Hundehaltung in Maintal. Dazu haben wir auch einen informativen Flyer veröffentlicht.
Anmeldung
Die Haltung eines Hundes ist steuerpflichtig. Die Hundesteuer kann in vierteljährlichen Teilbeträgen oder auf Wunsch auch einmal jährlich erhoben werden.
Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden.
Bei Fragen zur Hundesteuer erreichen Sie den zuständigen Fachdienst unter 06181 400-287.
Hundesteuer
Die Steuer beträgt jährlich:
• für den ersten Hund 96 €
• für den zweiten Hund 144 €
• für jeden weiteren Hund 198 €
• für einen gefährlichen Hund 512
Hundemarke
Jeder Hundehalter*innen erhält eine Hundesteuermarke, die der Hund sichtbar tragen muss.
Halsband
An das Halsband gehören neben der Steuermarke auch Name, Anschrift und eine Kontakt-Telefonnummer des Halters bzw. der Halterin.
Gefährliche Hunde
Zu den gefährlichen Hunden zählen Hunde, die aufgrund eines Vorfalls als gefährlich eingestuft wurden, sowie bestimmte Rassen (Listenhunde). Eine Übersicht über Listenhunde finden Sie in der Hessischen Hunde-Verordnung. Für die Haltung von gefährlichen Hunden ist eine Erlaubnis erforderlich. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit der Stadtpolizei der Stadt Maintal auf, bevor Sie sich einen solchen Hund anschaffen.
Die Leine
Zwar besteht in Maintal kein genereller Leinenzwang. Der Hund muss aber so geführt werden, dass von ihm keine Gefahr ausgeht und Sie als Halter*in immer auf ihn einwirken können. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme ist das Führen an der Leine in vielen Situationen sinnvoll. Wenn sich Fahrradfahrer*innen, Jogger*innen oder andere Hunde nähern, rufen Sie Ihren Hund bitte zu sich und nehmen ihn an der Leine.
Hier ist Leine Pflicht
An einigen Orten braucht es eine Leine. Deshalb gilt Leinenpflicht
• in Naturschutzgebieten und Uferanlagen wie dem Dörnigheimer Mainufer
• in öffentlichen Grünanlagen
• an Bus- und Zughaltestellen
• in öffentlichen Verkehrsmitteln
• auf dem Markt und bei Festen
• bei öffentlichen Versammlungen
Brut- und Setzzeit
Auch in der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. September sollten Hunde im Wald, auf Wiesen und Feldern an der Leine geführt werden. In diesem Zeitraum sind Wildtiere mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt und dürfen nicht gestört werden. Freilaufende Hunde bedeuten eine große Gefahr für die Wildtiere und ihren Nachwuchs. Hundehalter*innen sollten deshalb in Feld, Wald und Wiesen ihren Hund an der Leine führen und unbedingt auf den Wegen bleiben.
In Naturschutzgebieten gilt das ganze Jahr über eine besondere Rücksichtnahme auf die Natur.
Hundekot entsorgen
Die Pflicht, Hundekot zu entsorgen, gilt im gesamten Stadtgebiet. Auch in Wald und Feld sind Sie dafür verantwortlich, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes zu beseitigen - ebenso auf Wiesen, da diese als Viehfutter dienen. Das gilt auch für die Obstwiesen, die zu den bewirtschafteten Wiesen gehören.
Kotbeutel
Wer mit dem Hund unterwegs ist, muss immer ausreichendes Material mitführen, um den Kot aufsammeln zu können. Andernfalls droht ein Verwarngeld. Dafür gibt es im Stadtgebiet Spender mit Hundekotbeutel. Sollten die Spender leer sein, entbindet Sie das nicht von der Pflicht, den Hundehaufen aufzusammeln und zu entsorgen.
Kotbeutel-Spender
Hier finden Sie die Spender mit kostenlosen Hundekotbeutel:
Dörnigheim
- Rheinstraße/ Wendehammer in Höhe Hausnr. 41
- Südring/ Stichweg Nehir Grill
- Südring/ Bereich Bushaltestelle
- Mainufer/ Ecke Karl-Leis-Straße Mainufer/ Böschungsmauer zur Mainstraße
- Mainufer Spielplatz
Bischofsheim
- Eugen-Kaiser-Ring/ Waldspielplatz
- Marktplatz (2x)
- Grünanlage Rhönstraße (2x)
- Turnhalle/ Festplatz Heinrich-Heine-Weg
Hochstadt
- Weg zwischen Brunnenstraße und Pfarrhof
- Ringmauer Nord (2x)
- Neuer Friedhof
- Wachenbucher Straße/ Konrad-Höhl-Straße (2x)
Wachenbuchen
- Festplatz
- Neuer Friedhof
- Altes Rathaus
- Am Windecker Weg
- Bachstraße
Hundekotbeutel-spender stehen nicht außerhalb der bebauten Ortlsage oder in der freien Gemarkung, um zu vermeiden, dass die Beutel durch Tiere, Wind oder Vandalismus umherfliegen.
Häufige Irrtümer
"Hundekot zergeht einfach in der Natur."
Falsch! Schafs-, Pferde- und Rindermist zerfallen unproblematisch, bei Hundekot ist das anders.
"Hundesteuern sind für die Beseitigung des Hundekots da."
Falsch! Die Zahlung der Hundesteuer berechtigt nicht dazu, Hundehaufen liegen zu lassen.
"Die paar Hundehaufen sind nicht viel."
Falsch! Derzeit sind 1900 Hunde in Maintal gemeldet. Das wären etwa 3800 bis 5700 Hundehaufen täglich in der Natur, wenn diese nicht aufgehoben werden.
"Hundekot ist ungefährlich."
Falsch! In Hundekot sind häufig jede Menge Würmer, Parasiten, Viren und Bakterien. Hundekot ist schädlich für andere Hunde und Kinder, wenn sie damit in Berührung kommen.
Bußgeld
Unsere eindringliche Bitte: Seien Sie verantwortungsvoll und heben Sie die Hinterlassenschaft Ihres Hundes auf. Liegen gelassener Hundekot verunreinigt das Stadtbild und ist gefährlich für Menschen, Tiere und die Umwelt.
Wenn Sie den Kot liegen lassen, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet werden.
In Maintal gilt grundsätzlich die Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (kurz: Hunde-Verordnung), sowie die Gefahrenabwehrverordnung über die Sicherung der Sauberkeit und über das Verhalten an und auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen sowie nicht eingefriedeten privaten Grundstücken und landwirtschaftliche gentutzen Flächen der Stadt Maintal.