Stadt Maintal sucht ehrenamtliche Schöff*innen für das Ortsgericht Dörnigheim/ Hochstadt
Ortsgerichte erbringen als Hilfsbehörde der Justiz Leistungen sowohl für die Bürger*innen als auch für Behörden und Gerichte. Dazu zählen beispielsweise die Beglaubigungen von Unterschriften oder Kopien, Schätzungen von bebauten oder unbebauten Grundstücken und Gegenständen oder die Sterbefallanzeigen. In Maintal gibt es zwei Ortsgerichte. Für den Bezirk Dörnigheim/ Hochstadt sucht die Stadt neue ehrenamtliche Mitglieder.
Ortsgerichte sind für Bürger*innen eine wichtige Anlaufstelle vor Ort, wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht, die keine gerichtliche Entscheidung erfordern. Sie bieten ihre Leistungen bürgernah und kostengünstig an. Gleichzeitig entlastet die ehrenamtliche Tätigkeit der Ortsgerichtsmitglieder die Amtsgerichte. Die Stadt Maintal sucht aktuell für das Ortsgericht I mit dem Bezirk Dörnigheim/ Hochstadt Schöff*innen für die Schätzung von Immobilien.
Um die Schätzungen fachkundig vorzunehmen, sollten die Bewerber*innen idealerweise aus der Baubranche sein und mit sich mit den aktuellen Preisentwicklungen auskennen. Bauingenieur*innen oder Architekt*innen beispielsweise verfügen über den erforderlichen Sachverstand, um Immobilienbewertungen vorzunehmen. Die Bewerber*innen
müssen außerdem im jeweiligen Ortsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben. Als Ehrenbeamte werden sie auf Vorschlag der Stadt vom Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der/die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Bewerbungen sind möglich bis zum 13. September 2024 an: Magistrat der Stadt Maintal, z. H. Frau Christina Naumann, Klosterhofstraße 4-6, 63477 Maintal oder per E-Mail an: . Die Bewerbung sollte neben den relevanten persönlichen Daten auch einen kurzen Lebenslauf enthalten, aus denen Kenntnisse und Fähigkeiten für das Ehrenamt hervorgehen.
Ortsgerichte können für folgende Angelegenheiten in Anspruch genommen werden:
Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
Erteilung der Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
Sicherung des Nachlasses
Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
Schätzungen bebauter oder unbebauter Grundstücke
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen und die jeweiligen Sprechzeiten: