Wahlgräber für Urnenbeisetzung
- Ruhezeit 15 Jahre
- Nutzungszeit 30 Jahre
- Bei der Lage der Gräber werden die Wünsche der Nutzungsberechtigten berücksichtigt.
- Das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte kann insgesamt für maximal 80 Jahre erworben werden. Wiedererwerb oder Verlängerung sind nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich.
- Es werden ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten abgegeben.
- Die Anzahl der Grabstellen in einer Urnenwahlgrabstätte werden auf höchstens vier Grabstellen begrenzt.
Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.
Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.