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Wahlgräber für Urnenbeisetzung

  • Ruhezeit 15 Jahre
  • Nutzungszeit 30 Jahre
  • Bei der Lage der Gräber werden die Wünsche der Nutzungsberechtigten berücksichtigt.
  • Das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte kann insgesamt für maximal 80 Jahre erworben werden. Wiedererwerb oder Verlängerung sind nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich.
  • Es werden ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten abgegeben.
  • Die Anzahl der Grabstellen in einer Urnenwahlgrabstätte werden auf höchstens vier Grabstellen begrenzt.

Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.

Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.

Zwei- und vierstellige Wahlgräber für Urnenbeisetzung
IntegreatKlima-BündnisKultur-RegionLink zu Prävention und Sicherheit; Bild zeigt das Logo vom Projekt KompassFamilienfreundlicher Arbeitgeber Kinderfreundliche Kommune  FairtradeExterner Link zur Charta der Vielfalt; Maintal hat sie unterzeichnet; Bild zeigt das Logo, welches aus vielen bunten Punkten und Kreisen bestehtMaintal hat die Charta der Klima-Kommunen Hessen (Logo) unterzeichnet.Das Maintaler Gründerzentrum ist durch den Main-Kinzig-Kreis zertifiziert. Das Bild zeigt das Logo des Zertifikats.