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Wahlgräber für Erdbestattung

  • Erdbestattung

  • Ruhezeit 30 Jahre

  • Nutzungszeit 30 Jahre

  • Bei der Lage der Gräber werden die Wünsche der Nutzungsberechtigten berücksichtigt.

  • Das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte kann insgesamt für maximal 80 Jahre erworben werden. Wiedererwerb oder Verlängerung sind nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich.

  • Es werden ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten abgegeben. Die Anzahl der Grabstellen entspricht der Anzahl möglicher Erdbestattungen. Eine einstellige Wahlgrabstätte bietet Platz für eine Erdbestattung.

  • Bei Wahlgräbern für Erdbestattungen ist es zulässig pro Grabstelle maximal 2 Urnen beizusetzen.

  • Zusätzliche Beisetzungen können dann erfolgen, wenn die Nutzungszeit der Wahlgrabstätte noch mindestens 15 Jahre (für Urnenbeisetzungen) bzw. 30 Jahre (für Erdbestattungen) beträgt. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit das Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist zu verlängern; längstens für insgesamt 80 Jahre.

 

Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.

Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.

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