Reihengräber für Erdbestattung
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Erdbestattung
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Ruhezeit 30 Jahre
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Nutzungszeit 30 Jahre
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Die Gräber werden der Reihe nach belegt.
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Die Lage kann nicht ausgesucht werden.
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Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
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Das Beilegen einer Urne ist möglich, sofern die 30-jährige Nutzungszeit des Grabes nicht überschritten wird. Um die gesetzliche Ruhefrist von mindestens 15 Jahren einzuhalten, darf die Urne spätestens 15 Jahre vor Ablauf der 30-jährigen Nutzungszeit des Grabes beigelegt werden.
Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.
Bitte beachten Sie die Vorgaben zu Grabmaßen und Grabmalen.