Information Fäkalschlammentsorgung / Grubenleerung
Bei Grundstücken mit Abwasseranfall, jedoch ohne Kanalanschluss, ist die Abwasserspeicherung in abflusslosen Sammelgruben vorgeschrieben. Nach § 37 des Hessischen Wassergesetzes obliegt die Abwasserbeseitigung den Gemeinden/Kommunen, in diesem Fall der Stadt Maintal. Die Leerung dieser Gruben und der Abtransport der anfallenden Abwässer und Schlämme wird somit von einem städtischen Subunternehmer durchgeführt.
Abfuhrtermine bitte über das Formular oder telefonisch beim Fachdienst Wasserwirtschaft und Straßenbau, Frau Melanie Stein.
Neues Abrechnungsmodell für die Leerung von Abwassersammelgruben gültig ab 01. Januar 2024.
Ab dem 01. Januar 2024 traf ein neues Abrechnungsmodell für die Leerung von Abwassersammelgruben in Kraft. Ziel des neuen Abrechnungsmodells ist, gemäß dem Verursacherprinzip die Kosten genau dem tatsächlichen Aufwand für die jeweilige Abwassersammelgrube auszurichten. Das bedeutet, dass wenn die Abfuhr einen hohen Aufwand verursacht, höhere Kosten anfallen.
Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung § 25 Abs. 5.
Kontakt:
Fachdienst Wasserwirtschaft und Straßenbau
Frau Stein
Tel.: 06181 441 895