Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Das Maintaler Wohnraumförderprogramm "Eigentum"

Vergabe von Wohnbaugrundstücken nach dem Einheimischen-Modell

 

Maintaler Wohnbaugrundstücke und Wohnungen sollen in erster Linie an Maintaler Bürger*innen vergeben werden. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Übereinkunft zwischen der Europäischen Kommission und den zuständigen Bundesbehörden.

 

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, wenn es mehr Bewerbende als Grundstücke/Wohnungen gibt?

 

Eigentumsverhältnisse

Sie dürfen kein Eigentum an bebauten oder baureifen Grundstücken im Gebiet der Stadt Maintal besitzen. Auch dürfen Sie keine Eigentumswohnung im Gebiet der Stadt Maintal besitzen, welche für die Wohnbedürfnisse für die Bewerbenden ausreicht

(vgl. Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung).

 

Vermögensobergrenze

Ihr Vermögen darf maximal die Höhe des Wertes des zu vergebenden Grundstückes oder der zu vergebenden Wohnung haben.

 

Einkommensobergrenze

Ihr zu versteuerndes Einkommen darf maximal die Höhe des Durchschnittseinkommens der Stadt Maintal/im Main-Kinzig-Kreis haben. Erfolgt eine Bewerbung durch ein Paar, wird die zulässige Einkommensgrenze verdoppelt. Die zulässige Einkommensgrenze erhöht sich zusätzlich für jedes unterhaltspflichtige Kind um den Kinderfreibetrag.

 

Beispiel-Berechnung für zwei Erwachsene und ein Kind:

Das zu versteuernde jährliche Durchschnittseinkommen des Main-Kinzig-Kreises liegt bei 35.867 € (Stand: 2020) pro Person. Der Kinderfreibetrag pro Kind beträgt derzeit 8.388 € (§ 32 Abs. 6 EStG, Stand 2021).

  • Addition der Jahreseinkommen: 71.734 €

  • Kinderfreibetrag pro Kind: 8.388 €

  • Die zulässige Einkommensobergrenze beträgt: 80.122 €

 

Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Grundstücke bzw. Wohnungen?

 

Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem. Es werden die Bewerbenden mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Anschließend erfolgt die Vergabe an die Bewerbenden mit der nächst niedrigeren Punktzahl, bis keine Grundstücke bzw. Wohnungen mehr vergeben werden können. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.

 

Punktvergabe

 

Kriterium

Punkte

Max. Punktzahl

Pro volljähriger Person und pro vollständigem Jahr des Wohnsitzes bzw. Arbeitsplatzes in Maintal

1

8

Ehrenamtliche Betätigung mit Ortsbezug, z.B. aktiv bei der Feuerwehr, Mitglied eines Vereinsvorstandes: aktiv im sozialen Bereich, Trainer ohne Entschädigung in Maintal seit mindestens seit 3 Jahren. Berechnung: Pro Ehrenamt

2

4

Wenn beide Partner*innen das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben

1

1

Soziale Härtefälle, z.B. Schwerbehinderte gem. Sozialgesetzbuch, Alleinerziehende. Berechnung: Pro Härtefall

1

3

Kinder

Pro Kind unter 12 Jahren

2

8

Kindern zwischen 12 und 18 Jahren je 1 Punkt

1

Hinweis: Nachgewiesene Schwangerschaften werden berücksichtigt, wenn die Geburt des Kindes laut ärztlichem Attest innerhalb von sechs Monaten nach dem Bewerbungsstichtag zu erwarten ist.

 

Beispielrechnung für die Punktevergabe:

Ein Paar (beide volljährig und unter 35 Jahren alt) mit zwei Kindern im Alter von 5 und 13 Jahren lebt seit 7 Jahren in der Stadt Maintal. Der Arbeitsort ist nicht in der Stadt Maintal. Beide Partner sind ehrenamtlich als Aktive im sozialen Bereich tätig. Eine Schwangerschaft besteht, der Geburtstermin ist innerhalb von 6 Monaten.

  • Wohnort: 8 Punkte  (maximal)

  • Arbeitsort: keine zusätzliche Bewertung

  • 35. Lebensjahr noch nicht überschritten: 1 Punkt (maximal)

  • Ehrenamt: 2 x 2 Punkte, also 4 Punkte (maximal)

  • Kein sozialer Härtefall: keine zusätzliche Bewertung

  • Ein Kind unter 12 Jahren: 2 Punkte; ein Kind zwischen 12 und 18 Jahren: 1 Punkt; Schwangerschaft mit Geburtstermin in 6 Monaten: 2 Punkte, also 5 Punkte.

Insgesamt erhält diese Familie also 18 Punkte von 24 maximal möglichen Punkten.

 

Ihre Verpflichtungen
  •  Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren als Selbstbauherr*in, ansonsten Pflicht des Bauträgers.

  •  Eigene Wohnnutzung für mindestens 10 Jahre. Bei Weiterverkauf innerhalb der 10-Jahresfrist ab Fertigstellung ist der Differenzbetrag zum Verkehrswert zu erstatten für den anteiligen Kaufpreis des Grundstücks.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

 

Kontakt

Fachdienst Kommunale Liegenschaften

Herr Kraus

Telefon: 06181 400-611

Fax: 06181 400 5022

E-Mail:  

 

 

Bei Fragen zum sozialen Mietwohnungsbau wenden Sie sich bitte an

 

Fachdienst Soziale Dienste

Frau Gundert-Buch

Fachbereichsleitung; Fachdienstleitung

Telefon: 06181 400-367

E-Mail:   

 

IntegreatKlima-BündnisKultur-RegionLink zu Prävention und Sicherheit; Bild zeigt das Logo vom Projekt KompassFamilienfreundlicher Arbeitgeber Kinderfreundliche Kommune  FairtradeExterner Link zur Charta der Vielfalt; Maintal hat sie unterzeichnet; Bild zeigt das Logo, welches aus vielen bunten Punkten und Kreisen bestehtMaintal hat die Charta der Klima-Kommunen Hessen (Logo) unterzeichnet.Das Maintaler Gründerzentrum ist durch den Main-Kinzig-Kreis zertifiziert. Das Bild zeigt das Logo des Zertifikats.