Anforderungen zur Gestaltung von Einfriedungen/Zäunen
Ideen und Ziele "FREIRÄUME statt BARRIEREN"
Mit der Errichtung von Einfriedungen in Form von Zäunen, Mauern oder Hecken werden unterschiedliche Ziele verfolgt. Insbesondere zum öffentlichen Raum hin ist die Wahl der Einfriedung entscheidend dafür, dass lebendige Straßenräume erhalten bleiben. Diese sollen dazu einladen zu verweilen und vielfältige Eindrücke aus unterschiedlichen Blickwinkeln heraus zu sammeln. Eine Abschottung durch möglichst hohe und massive Einfriedungen, z. B. durch Gabionen, steht dem entgegen.
Gestaltung und Aufenthaltsqualität
Es wird zwischen offenen Einfriedungen, die ein Durchblicken ermöglichen, und geschlossenen, d. h. blickdichten Einfriedungen, unterschieden. Neben Gabionen sind im Stadtgebiet häufig Stabgitterzäune zu finden, die mit Kunststoffbändern versehen werden, um einen Sichtschutz zu gewährleisten. Derartige Einfriedungen wirken wenig individuell oder einladend und mindern die Aufenthaltsqualität für Anwohner*innen sowie den Fuß- und Radverkehr. Hingegen tragen offene Einfriedungen zu einer Aufwertung bei, in dem sie ein abwechslungsreiches Umfeld schaffen und soziale Interaktion zwischen Nachbarn*innen ermöglichen. Die Kombination mit einer vertikalen Begrünung („lebender Zaun“) oder eine Einfriedung in Form einer Hecke ermöglicht Sichtschutz und stellt zugleich eine Aufwertung für den Straßenraum dar.
Natur und Umwelt
Hecken und lebende Zäune können Vögeln und Kleintieren Unterschlupf und Nahrung bieten sowie als Brutplatz dienen. Die Durchlässigkeit von Einfriedungen in Bodennähe ist z. B. für Igel von großer Bedeutung. Ebenso können unverfugte Mauern einen artenreichen Lebensraum darstellen. Bruch- und Natursteinmauern ohne Fugen sind ein Rückzugsort für Eidechsen. Hohlräumen bieten Hummeln ein zu Hause. Trockenresistente Pflanzen wie der bienenfreundliche Mauerpfeffer bilden mit der Zeit einen dichten, blühenden Bewuchs.
Rechtliche Grundlagen
Bausatzung (Stadt Maintal)
Vorgaben für alle Grundstücke im Stadtgebiet
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§ 3 Absatz 1 bis 2
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Im Vorgarten sind Hecken bis zu 1,00m Höhe, massive, geschlossenen Einfriedungen bis zu 0,30m Höhe und Einfriedungen in offener Form bis 1,00m Höhe zulässig. Die Gesamthöhe darf 1,00m nicht überschreiten
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Im Garten sind Hecken bis zu 2,00m Höhe und Einfriedungen in offener oder geschlossener Form bis zu einer Gesamthöhe von 1,50m zulässig
Bebauungspläne (Stadt Maintal)
Vorgaben für Grundstücke mit Bebauungsplan
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§ 9 Abs. 4 Baugesetzbuch i. V. mit § 91 Hessische Bauordnung
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Auf Grundlage des Baugesetzbuches i. V. mit der Hessischen Bauordnung können die Notwendigkeit zur Errichtung von Einfriedungen sowie Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen festgesetzt werden
Hessische Bauordnung (Land Hessen)
Vorgaben für alle Grundstücke im Stadtgebiet
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Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 7.1
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Da die Bausatzung der Stadt Maintal keine Aussage zu Einfriedungen als Sichtschutz entlang von Terrassen trifft, gelten die Vorgaben der Hessischen Bauordnung. Direkt angrenzend an Terrassen dürfen auf einer Länge von maximal 3,00m Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von 2,00m errichtet werden
Vorschläge und Hilfestellungen
Standortfrage
Welchen Zweck soll die Einfriedung an dem gewünschten Standort erfüllen? Ist eine Einfriedung zwingend erforderlich oder ist eine Bepflanzung bzw. Einbringung von Natursteinen, Findlingen oder Holzstämmen zweckdienlich und ausreichend?
Materialwahl
Holzzäune brauchen zwar eine regelmäßigen Pflege, bieten gegenüber Metall- und Kunsstoffzäunen den Vorteil, dass sie sich harmonisch in die Umgebung einfügen und im Verlauf der Jahre farblich variabel gestaltet werden können. Besonders robust ist Lärchenholz. Kombinationen von Holz mit Metall oder Stein vereinen die Vorteile unterschiedlicher Materialien. Natürliche Materialien wie Schilfrohr oder ein Weideflechtzaun gewährleisten einen Sichtschutz.
Lebende Zäune
Lebende Zäune können in Form einer Kombination von offenen Einfriedungen mit einer vertikalen Begrünung als Sichtschutz fungieren. Schnellwachsende Rank-, Schling- und Kletterpflanzen sind z. B. Hopfen, Blauregen oder Wilder Wein. Einjährige Pflanzen wie Kapuzinerkresse oder Passionsblume begeistern durch ihre üppige Blütenpracht. Eine Kombination mit Heckengehölzen ist ebenfalls möglich. „Hecken am laufenden Meter“ bieten sofortigen Sichtschutz. Ein lebender Weidezaun wird aus frischen Weidenruten angelegt. Die Weidenruten bilden nach kurzer Zeit Wurzeln und schlagen oberirdisch neu aus Hecken. Als schnellwachsende Heckengehölze eignen sich z. B. Hainbuche, Feldahorn, Rotbuche oder Liguster
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Informationsmaterial
Flyer "Anforderungen zur Gestaltung von Einfriedungen"
Flyer "Anforderungen zur Gestaltung von Vorgärten"
Kontakt
Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung
Frau Kannengießer
Tel.: 06181 400 440
E-Mail: