Flächennutzungsplan
Als vorbereitender Bauleitplan bereitet der Flächennutzungsplan (FNP) die bauliche Nutzung der Grundstücke vor, in dem er die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet dargestellt. Die Art der Bodennutzung wird im Flächennutzungsplan durch nicht parzellenscharfe Bauflächen dargestellt. Der Flächennutzungsplan hat im Innenbereich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber der Bürgerschaft und enthält keine rechtsverbindlichen Festsetzungen (behördenverbindlich). Er ist weniger detailliert als der Bebauungsplan und umfasst lediglich eine grobmaschige Planung. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans sind die Grundsätze der Raumordnung in Landesentwicklungs- und Regionalplänen zu berücksichtigen.
Innerhalb der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main ist der Regionalverband FrankfurtRheinMain für die Aufstellung und Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zuständig. Der Regionale Flächennutzungsplan bildet zusammen mit dem Regionalplan Südhessen ein gemeinsames Planwerk (RPS/ RegFNP). Der Regionale Flächennutzungsplan ermöglicht Probleme in einem größeren räumlichen Zusammenhang zu betrachten. Er steuert die Siedlungsentwicklung, die Verkehrsinfrastruktur und die Sicherung des Freiraums für 75 Kommunen im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Derzeit wird der Regionale Flächennutzungsplan für das Zieljahr 2030 neu aufstellt.
Nähere Informationen zum Regionalen Flächennutzungsplan entnehmen Sie der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain sowie der RegioMap.