Gemeinschaftsgrabstätten für Urnenbeisetzungen
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Nutzungszeit 15 Jahre
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Ruhezeit 15 Jahre
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Die Gräber werden der Reihe nach belegt.
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Die Lage kann nicht ausgesucht werden.
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Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
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Die Grabplatten oder Plaketten mit den persönlichen Daten der Verstorbenen sind einheitlich gestaltet.
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Grabeinfassungen sind nicht zulässig.
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Grabschmuck, Kerzen und Blumen/ Pflanzen dürfen nicht auf die Gräber gelegt werden. Es gibt eine zentrale Ablagefläche hierfür.
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Pflegemaßnahmen erfolgen nur durch die Friedhofsverwaltung.
Details regelt die Friedhofssatzung der Stadt Maintal.