Regeln für Radtouren
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Die Treffzeit ist immer Abfahrtszeit. Seien Sie bitte pünktlich da.
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Überlegen Sie, ob die Tour für Sie geeignet ist.
Bei körperlicher Überforderung bleibt der Spaß am Radeln auf der Strecke. -
Überprüfen Sie Ihr Rad auf Fahrtüchtigkeit und führen ggf. einen Ersatzschlauch mit sich.
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Tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit einen Fahrradhelm.
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Packen Sie sich Proviant, sowie Regenbekleidung und Verbandszeug ein.
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Während der Fahrt vermeiden Sie das Rauchen, Essen und Trinken.
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Halten Sie sich strikt an die Verkehrsregeln:
Rechtsfahrgebot, bei rot anhalten, vor dem Abbiegen den Arm ausstrecken. -
Während der Rast halsten Sie den Fahrweg für Passanten frei.
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Bleiben Sie bitte immer hinter dem Tourenführer.
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Auf öffentlichen Straßen wird hintereinander hergefahren, ggf. an einer scharfen Biegung warten.
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Der Schwierigkeitsgrad jeder Tour ist in der Tourenbeschreibung gekennzeichnet.
(Entfernung, Höhenmeter) -
Tragen Sie die Karte der Krankenkasse immer bei sich.
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Nehmen Sie schöne Erinnerungen - und auch die Abfälle - mit nach Hause
Allemeine Hinweise
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Eine verbindliche Anmeldung zu den Touren ist unbedingt erforderlich.
Sollten Sie sich umentscheiden, melden Sie sich bitte wieder ab. -
Die Anmeldung kann immer erst 14 Tage vor dem Termin der Tour erfolgen.
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Die Uhrzeit für die Rückkehr ist eine ungefähre Angabe,
die durch Unvorhergesehenes nicht immer eingehalten werden kann. -
Geplante Touren können aus triftigen Gründen abgeändert oder abgesagt werden.
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Im Bedarfsfall können zusätzliche Touren vereinbart werden; sprechen Sie die Tourenleiter an.
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Alle anfallenden Kosten (Essen, Getränke, Eintritt, Fähre usw.) tragen die Teilnehmer selbst.
Ein Teilnehmerbeitrag wird nicht erhoben. -
Die Tourenleiter arbeiten ehrenamtlich; sie erhalten kein Honorar / Aufwandsentschädigung.
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Die Teilnahme an den Rad- und Wandertouren erfolgt immer in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr.
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Regressansprüche gegenüber der Stadt Maintal und dessen ehrenamtlichen, nebenamtlichen
und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen werden ausdrücklich ausgeschlossen. -
Sie sind für sämltiche Versicherungen selbst verantwortlich.